Mitgliedschaft

Der Verein unterscheidet zwischen institutionellen und operativen Mitgliedern.

Bei den Institutionellen Mitglieder handelt es sich um die Gründungsmitglieder des Vereins, nur diese haben das aktive Wahlrecht. Für länger jährige Mitglieder besteht die Möglichkeit die Institutionelle Mitgliedschaft zu erhalten. Hierzu bedarf es eines entsprechenden Antrags an den Vorstand, dem Nachweis über den aktuell gelösten Jagdschein und der Bürgschaft von zwei institutionellen Mitgliedern für den Bewerber. Der amtierende Vorstand entscheidet bis zur nächsten Mitgliederversammlung über den Antrag.

Alle übrigen sind die operativen Mitglieder (Fördermitglieder). Sie haben das Recht an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen, das passive Wahlrecht sowie das Rederecht auf der Mitgliederversammlung.

Ohne die Mitgliedschaft im Verein ist die Teilnahme an Veranstaltungen, die Hundeausbildung darstellen, nicht möglich.

Friends (alternativ)

Um auch für Hundeführer die Teilnahme an den Veranstaltungen zu öffnen gibt es im Verein einen Freundeskreis. Der Freundeskreis (Friends) unterstützt den Verein durch einen Beitrag in Höhe des Mitgliedsbeitrages der operativen Mitglieder. Die Mitgliedschaft im Freundeskreis kann für ein Jahr oder auf Dauer abgeschlossen werden.